Für den Bau und Erhalt Ihres Eigenheims ist die Wohngebäudeversicherung in manchen Bundesländern Pflicht. Sinnvoll ist sie in jedem Fall. Die Wohngebäudeversicherung braucht jeder Hauseigentümer. Zum einen wird ein solcher Versicherungsschutz von den Banken gefordert, falls die betreffende Immobilie noch finanziert werden muss oder als Sicherheit für eine anderweitige Kreditvergabe dient. Zum anderen ist die Gebäudeversicherung in manchen Regionen auch gesetzlich vorgeschrieben. Sollte doch einmal das Haus abbrennen, wären ohne diese Versicherung schnell hunderttausende Euro weg.
Sie schützt vor den Folgen von Schäden durch Feuer. Der Schutz kann des weiteren auf Schäden durch Sturm, Hagel und Leitungswasser ausgeweitet werden. Eine solche kombinierte oder verbundene Wohngebäudeversicherung ist die Regel. Bei Eigentumswohnungen wird die Gebäudeversicherung in der Regel von der Hausverwaltung abgeschlossen. Neben der Regulierung der genannten Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser, ersetzt diese Versicherung im Rahmen des Feuerschutzes auch die entgangene Miete (bei vermieteten Objekten) bzw. bei selbstbewohntem Wohneigentum die zu zahlende Miete für eine Übergangs- oder Ersatzwohnung - für bis zu maximal 12 Monate. Das Grundstück sowie Erschließungskosten sind hingegen nicht im Versicherungsschutz inbegriffen.
Allerdings braucht man für eine Entscheidung zur richtigen Wohngebäudeversicherung einen umfassenden Vergleich. Bei den einzelnen Gesellschaften und ihren Tarifangeboten gibt es sehr unterschiedliche Ausgestaltungen bzgl. der Risiken. So können Wasserschäden zu erheblichen Kosten führen, wenn das Risiko bis zur Grundstücksgrenze begrenzt wird, wie es in manchen Verträgen üblich ist.
Besser und sicherer ist man auch mit dem Einzug von Elementarschäden bei vielen Verträgen. Zum Beispiel können Erdbeben und Überschwemmungen relevant werden, die zusätzlich in die Verträge der Wohngebäudeversicherung aufzunehmen sind, damit diese Kosten für diese Risiken überschaubar bleiben.