Der Begriff Altersvorsorge fasst alle die Maßnahmen zusammen, die getroffen werden, um sicherzustellen, dass der bisherige Lebensstandard auch nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben aufrecht erhalten werden kann und der Lebensunterhalt gesichert ist. In den Bereich der Altersvorsorge fallen sowohl erworbene Ansprüche als auch die private Altersvorsorge durch den Aufbau und die Ansparung von Vermögen.
Während die Altersvorsorge in vergangen Zeiten traditionell innerhalb der Familien geregelt wurde, indem die mittlere, leistungsfähige Generation die Versorgung des Nachwuchses und der älteren Generation übernahm, wurde Ende des 19. Jahrhunderts die gesetzliche Rentenversicherung eingeführt. Diese war notwendig geworden, da die Industrialisierung dazu geführt hatte, dass einige Teile der Bevölkerung mobil wurden, andere zeitgleich jedoch verarmten und die Versorgung innerhalb der Familie nicht mehr gewährleistet werden konnte. Zunächst war die Rente kapitalgedeckt angelegt, durch die zwei Weltkriege, Inflation und Wirtschaftskrise und dem damit verbundenen Verlust des Kapitals wurde das Rentensystem um 1950 in ein Umlageverfahren umgewandelt. Während sich die Entwicklung der Maßnahmen zur Altersvorsorge von der Familie hin zum Staat und zu Versicherungsgesellschaften bewegte, rückt die heutige Altersvorsorge, bedingt durch beispielsweise gesellschaftliche Veränderungen, wieder verstärkt in die Verantwortung des Einzelnen.
So basiert die derzeitige Altersvorsorge auf drei Säulen oder drei Schichten. Im Modell der drei Säulen bildet die gesetzliche Vorsorge in Form der Altersrente, die auf Pflichtbeiträgen im Umlageverfahren basiert, die erste Säule, eine zusätzliche berufsbasierte Altersvorsorge wie die betriebliche Altersvorsorge die zweite Säule und die private Vorsorge in Form von beispielsweise einer Lebensversicherung, einem Sparplan oder der Riester-Rente die dritte Säule. Das Modell der drei Schichten legt die Schwerpunkte auf die staatliche Förderung und bezeichnet die gesetzliche Rentenversicherung sowie die Rürup-Rente als erste Schicht, die betriebliche Altersvorsorge und die Riester-Rente als zweite Schicht und die private Altersvorsorge durch Kapitalvermögen oder Immobilienbesitz als dritte Schicht.